BBS Baumgartenberg

Dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe

Dieser Bildungsgang bietet neben einer fundierten Allgemeinbildung eine intensive Berufsausbildung in kaufmännischen, fachpraktischen und fachtheoretischen Fächern
Dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe

Dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe

Die dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe bietet neben einer fundierten Allgemeinbildung eine intensive Berufsausbildung in kaufmännischen, fachpraktischen und fachtheoretischen Fächern. Die einzige Aufnahmevoraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss der achten Schulstufe – es ist keine Aufnahmeprüfung notwendig.

Lehrplan und Schwerpunkte

Der Lehrplan der dreijährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe beinhaltet ein zweimonatiges Pflichtpraktikum zwischen der zweiten und dritten Klasse.

Durch die Vertiefung „Gesundheit, Soziales und Berufsvorbereitung“ ist die Fachschule für wirtschaftliche Berufe in der dreijährigen Form eine ideale Vorbereitung auf

  • Gesundheits-, Sozial- und Pflegeberufe
  • Medizinische Assistenzberufe

Auswärtigen Schülerinnen und Schülern bieten wir Wohnmöglichkeiten bei Gastfamilien.

Der Abschluss der dritten Klasse lohnt sich mehrfach:

  • Laut § 34 BAG (Berufsausbildungsgesetz) ist der Abschluss gleichgestellt mit Lehrabschlüssen „Bürokaufmann/Bürokauffrau“ beziehungsweise „Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau“
  • In vielen Lehrberufen werden Lehrzeiten angerechnet (Download der Liste der Anrechnungen)
  • Absolventen ersparen sich die Unternehmerprüfung, die ansonsten vor der Aufnahme einer selbständigen gewerblichen Tätigkeit vorgeschrieben ist
  • Mit dem Abschluss hat man das Basismodul für medizinische Assistenzberufe mit einem Umfang von 120 Stunden bereits in der Tasche

Du erhältst folgende Zusatzqualifikationen:

Außerdem enthält der Abschluss attraktive Zusatzqualifikationen wie zum Beispiel:

  • Europäischer Computerführerscheine ECDL
  • Finanzführerschein
  • 16-stündiger Erste Hilfe Kurs
  • Babysitterausbildung
  • Kindernotfallskurs
  • uvm.

Weiterbildungsmöglichkeiten nach Abschluss der dritten Klasse

  • 3-jähriger Aufbaulehrgang (ALW) direkt bei uns am Schulstandort
    (HLW-Matura)
  • Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege (Pflegefachassistenz, Pflegeassistenz)
  • Schulen für Sozialbetreuungsberufe

Stundentafel der Fachschule für wirtschaftliche Berufe Baumgartenberg1

A.
Pflichtgegenstände
Wochenstunden:
1. Klasse
2. Klasse
3. Klasse
Gesamt
1.
Religion
2
2
2
6
2.
Allgemeinbildung, Sprache und Kreativität:
2.1
Deutsch
4
2
3
9
2.2
Englisch
3
3
3
9
2.3
Geschichte und Politische Bildung
2
2
2
6
2.4
Naturwissenschaften
1
3
2
6
2.5
Psychologie
0
0
2
2
2.6
Musik, Bildnerische Erziehung und Kreativer Ausdruck3
4
1
1
6
3
Wirtschaftliche Grundlagen und Zusammenhänge
3.1
Volkswirtschaft und Wirtschaftsgeografie
0
2
2
4
3.2
Betriebswirtschaft4,5
1
2
2
5
3.3
Rechnungswesen und wirtschaftliches Rechnen4,5
3
3
3
9
3.4
Officemanagement und angewandte Informatik5
3
2
2
7
3.6
Karriereplanung, Healthcare und Hospitality (Kooperation mit dem Ordentsklinikum)
2
2
3
7
4
Ernährung, Gastronomie und Hotellerie5 :
4.1
Ernährung5
2
0
1
3
4.2
Küchen- und Restaurantmanagement
5
5
5
15
4.3
Betriebsorganisation5
1
1
0
2
5
Wirtschaftswerkstatt
0
0
3
3
6
Bewegung und Sport
2
2
1
5
Wochenstundenzahl
35
32
37
104
.
B.
Verbindliche Übung:
Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation
2
1
0
3
Gesamtwochenstundenzahl
37
33
37
107
.
C.
Pflichtpraktikum
Zwei Monate zwischen der 2. und 3. Klasse
.
C.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen6
EDV Übungen
1
1
0
2
Berufsorientierung
1
0
1
2
Englisch Konversation
0
0
1
1
Mathematik
0
0
1
1
.
D.
Fakultatives Praktikum
Ein Monat
.
E.
Förderunterricht6

1 Die Stundentafel kann gemäß den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.
2 Biologie und Ökologie, Chemie, Physik
3 Inkl. Gestaltung mit elektronischen Medien
In der 1. Klasse sind Betriebswirtschaft sowie Rechnungswesen und wirtschaftliches Rechnen organisatorisch zu verbinden.
Mit Computerunterstützung
Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III)